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Explosionsschutz | ATEX Richtlinien und Rechtsgrundlagen Schischek GmbH Explosionsschutz
ATEX Explosionsschutz

Liebe Leser,

Explosionsschutz ist ein komplexes Thema, das stets mit Verantwortungs-bereitschaft, mit Sicherheit für Leben, Gesundheit und Werte zu tun hat. Wir wollen Ihnen Informationen und Fakten zur Verfügung stellen und natürlich auch Produkte und Lösungen, damit Sie sich bestens aufgehoben fühlen und sichere Anlagen planen, bauen und betreiben, gemäß ATEX versteht sich!


Rechtsgrundlagen im Explosionsschutz gemäß den ATEX Richtlinien

Die Regeln des Explosionsschutzes werden in der EU seit dem 01.07.2003 durch die ATEX Richtlinie 94/9/EG (ab 20.04.2016: ATEX 2014/34/EU) für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen festgelegt. Ziel war, nationale Bestimmungen zu Gunsten eines einheitlichen, EU-weit gültigen Vorschriftenwerks zu ersetzen, um einheitliche Sicherheitsstandards zu etablieren und Handelshemmnisse zu beseitigen. In deutsches Recht umgesetzt wurde die Richtlinie 94/9/EG (ab 20.04.2016: 2014/34/EU) im Jahr 1996 durch das Gerätesicherheitsgesetz (neu: Produktsicherheitsgesetz) bzw. die Explosionsschutzverordnung, kurz ExVO, (11. GPSGV). Während die Richtlinie 94/9/EG (ab 20.04.2016: 2014/34/EU) Beschaffenheitsanforderungen festlegt, d.h. vor allen Dingen für Hersteller von explosionsgeschützten Geräten von Interesse ist, müssen Betreiber von Anlagen die Richtlinie 1999/92/EG für die Sicherheit von Arbeitnehmern, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können, beachten. Diese Richtlinie wird in Deutschland durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in deutsches Recht überführt.
Die ATEX-Richtlinie 94/9/EG wurde am 20. April 2016 von der neuen Richtlinie 2014/34/EU ersetzt. Viele der Änderungen der neuen Richtlinie sind für Hersteller von explosionsgeschützten Geräten nicht relevant. Viele wesentliche Inhalte bleiben gleich, zum Beispiel ändern sich Anhang I "Entscheidungskriterien für die Einteilung der Gerätegruppen in Kategorien" sowie die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen (GSGA; Anhang II) der Richtlinie nicht.
Wichtig sowohl für Hersteller als auch für Betreiber und Anlagenbauer ist, dass gemäß der Richtlinie 94/9/EG ausgestellte EG-Baumusterprüfbescheinigungen weiterhin gültig sind. Eine Neuzertifizierung nach Richtlinie 2014/34/EU entfällt somit.

ExVO

Verordnung über das Inverkehrbringen von Geräten und Schutzsystemen für explosionsgefährdete Bereiche – Explosionsschutzverordnung 11.GSGV.

BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Zertifikate

Für elektrische, explosionsgeschützte Betriebsmittel sind entsprechende Zu-
lassungen und Zertifizierungen vorzuweisen. Die Prüfungen sind von einer amtlichen (benannten) Prüfstelle durchzuführen (z.B. PTB - Physikalisch Tech-
nische Bundesanstalt in Braunschweig). Zulassungen gemäß ATEX werden
auch in vielen außereuropäischen Staaten/Ländern akzeptiert.

Verantwortlichkeiten

Die Verantwortung für die Einhaltung aller Normen und Richtlinien, von der Produktion, über die Planung, bis hin zur Installation, zum Betrieb und zur Wartung hat deutlich zugenommen.

Jeder Einzelne muss sich darüber im Klaren sein, dass er als Teil eines Gesamtprojekts persönliche Verantwortung übernimmt:
- Bauherr
- Betreiber
- Architekt
- Planungsbüro
- Regelungsfirma
- Abnahmebehörde
- Anlagenbauer/Installateur
- Hersteller
- Produktlieferant
- Wartungsfirma
ATEX

Dies hat weitreichende Konsequenzen in der Auswahl, der Installation, dem Betrieb, sowie der Wartung von Betriebsmitteln innerhalb explosionsgefährdeter Bereiche. Zum ersten Mal werden nicht nur elektrische Betriebsmittel unter dem kritischen Blick der potenziellen Explosionsgefahr betrachtet, sondern auch mechanische, pneumatische und hydraulische Geräte und Gerätebestandteile. Darunter zählen beispielsweise ebenso, wie mechanische Getriebe und Kupplungen, pneumatische Stellglieder und Sensoren oder Flanschverbin-
dungen, sowie andere bisher als unkritisch eingestufte Anlagen-Komponenten.

Gleichzeitig wird dem Staubexplosionsschutz deutlich mehr Aufmerksamkeit gewidmet. War bisher der Staubexplosionsschutz ohne eigene Normung für die Konstruktion und Zertifizierung, so ändert sich dies mit der neuen ATEX Richtlinie. Durch die Erkenntnis, dass eine nicht unbedeutende Zahl erfolgter Explosionen auf unzureichend gesicherte Staubbereiche zurückzuführen sind, hat man für die Kennzeichnung und Zertifizierung von Betriebsmitteln zum Einsatz in diesen Bereichen die Anzahl der Normen im Staubexplosionsschutz deutlich erweitert.


Wann entsteht Explosionsgefahr?

Explosionsgefahr entsteht beim Umgang mit brennbaren Substanzen, wenn diese als Gase, Nebel, Dämpfe oder Stäube in zünd-
fähiger Konzentration vorliegen.

Wann ist mit einer Explosion zu rechnen?

Eine Explosion entsteht, wenn folgende Komponenten zum gleichen Zeitpunkt am gleichen Ort sind:

- Brennbares Medium
- Sauerstoff
- Eine Zündquelle
Brennbare Substanzen und Explosionsgefahr

Typische Zündquellen

Die häufigsten Unfallursachen sind Selbstzündung, heiße Oberflächen und mechanisch erzeugte Funken. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Zündquellen, die durch mechanische und/oder elektrische Betriebsmittel hervorgerufen werden können:
Selbstzündung, Offene Flamme, Statische Elektrizität, Ultraschall, Heiße Oberflächen, Mechanisch erzeugte Funken, Blitzschlag, Chemische Zündquellen

Vom Brand zur Detonation

Wirkung und Reaktionsgeschwindigkeit steigen vom Brand über die Verpuffung und die Explosion bis hin zur Detonation deutlich an. Dabei sind Explosionen bei gasförmigen Medien und Detonationen eher bei Stäuben zu erwarten.
vom Brand zur Detonation
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